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Zeitgleich mit der Präsentation des neuen Regierungsprogramms krempelten die heimischen Wirtschaftskanzleien und Steuerberater die Ärmel hoch – so auch die Experten von Schönherr Rechtsanwälte. Die Ausblicke für Unternehmer stimmen dabei nicht unbedingt optimistisch, so Marco Thorbauer, Partner, und Tobias Hayden, Anwalt bei Schönherr und Steuerberater. Es gilt, sich gut auf kommende Zeiten vorzubereiten.
Unternehmern, Betrieben aller Grössen und auch High-Net-Worth Individuals bläst dieser Tage eine steife Brise entgegen. Bei der Präsentation des Doppelbudgets für 2025 und 2026 der neuen Bundesregierung stehen die Zeichen aktuell auf Sparen und weniger auf Wachsen: Dieses Jahr sollen 6,3 Mrd. €, im kommenden Jahr weitere 8,7 Mrd. € eingespart werden. Neben diesen rigiden Kürzungspaketen fallen die geplanten Anreize für den Wirtschaftsstandort und die Unternehmer eher bescheiden aus.
Forbes sprach mit Marco Thorbauer (Partner) und Tobias Hayden (Anwalt und Steuerberater) von Schönherr Rechtsanwälte über ein paar der wichtigsten Punkte des Budgets der neuen Regierung. Beide stellten anfangs gleich klar, dass viele der Formulierungen noch offen lassen, ob diese Massnahmen umgesetzt werden können oder nicht. Das liege zum Teil an der Verfassungsmässigkeit, die an manchen Stellen noch zu prüfen sei, und auch an der Leistbarkeit, was vor allem die Anreize betreffe.
„Eindeutig ist, dass die Offensivmassnahmen für Einsparungen klar formuliert sind und grossteils wohl auch kommen werden“, sagt Marco Thorbauer. „Viele Anreize sind aber ‚in Prüfung‘“, so der Steuerexperte weiter. Da halte man sich auffällig vage.
Ein für Unternehmer zentraler Punkt, die Senkung der Lohnnebenkosten, ist wohl erst für 2027 angedacht – und dies auch nur dann, wenn es das Budget hergibt. Insgesamt nicht besonders verheissungsvoll, wenn es um die Unternehmer und den Wirtschaftsstandort geht, so die Experten. Und: Wovon neben all den Massnahmen ausgegangen werden kann, ist, dass die Betriebsprüfungen intensiviert werden sollen – dessen ist sich Steuerexperte Thorbauer sicher. Auch von diesen Einnahmen sollen die Staatskassen profitieren können.
So weit zum Grundsätzlichen. Die beiden Experten legen zudem offen, was sich in diesem Jahr und in den Folgejahren für viele ihrer Klienten schlecht bis katastrophal auswirken könnte – wie etwa die Wegzugsbesteuerung als Teil der Einkommensbesteuerung. Hayden führt aus: Um den Wegzug von Unternehmern, aber auch wohlhabenden Privatpersonen zu erschweren, wird an einer Verschärfung dieser Steuerregelung gearbeitet. Thorbauer gibt ein Beispiel: „Wenn eine vermögende Person privat Anteile an Gesellschaften hält und diese Person dauerhaft von Österreich in den EU-/EWR-Raum wegzieht, dann löst das künftig unmittelbar eine Wegzugsbesteuerung aus, ohne dass tatsächlich Geld fliesst. Diese Person muss dann ihre stillen Reserven besteuern. Bisher war das nur beim Wegzug in ein Drittland der Fall.“
Man stelle sich also vor, der Buchwert jenes Unternehmens, an dem man Anteile besitzt, ist mit den Jahren etwa von 10.000 € auf 100 Mio. € explodiert; dann müsste diese Person die Differenz zwischen 10.000 € und 100 Mio. € mit 27,5 % besteuern – ohne ihre Anteile dabei noch verkauft zu haben. „Das kann sich doch keiner leisten, ohne Unternehmensanteile veräussern zu müssen“, so Thorbauer weiter. All diese Ankündigungen erzeugen eine Gemengelage der schlechten Stimmung am Wirtschaftsstandort und bei den Klienten, so die Schönherr-Anwälte.
Fakt ist, so Hayden, dass sich die besorgten Anrufe betroffener High-Net-Worth Individuals in der Kanzlei mehren. Menschen, die sich Vermögen aufbauen konnten, seien verängstigt, obwohl neue Vermögenssteuern oder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer vom Tisch seien. Viele der Verschärfungen betreffen diese Gruppe; so etwa die Privatstiftungsbesteuerung, die, durch Fälle wie jenem von René Benko befeuert, überarbeitet werden soll. Hier sollen etwa eine Anhebung der Stiftungseingangssteuer auf 3,5 % und der Zwischensteuer auf 27,5 % vorgesehen sein. So würden Erträge von Privatstiftungen künftig anders als die Erträge sonstiger Körperschaften einer Steuerlast i. H. v. 27,5 % (vergleichbar der KESt) und nicht dem KÖSt-Satz von 23 % unterliegen. Hier werde, so die Experten, noch geprüft, ob dies verfassungswidrig sei. Insbesondere im Hinblick auf den Fall Benko sollen die Abschirmwirkung der Stiftung bei einer Insolvenz des Stifters abgeschwächt und die Transparenz (etwa zu veröffentlichende Konzernabschlüsse) gestärkt werden; ein weiterer Schritt, der nach Bekanntwerden dieser Causa naheliegend gewesen sei.
„Die Zahl der Privatstiftungen ist aber in den vergangenen Jahren ohnedies rückläufig“, so Hayden. „Wir sehen jetzt eher das Thema, dass die Menschen diese Stiftungskonstruktionen rückabwickeln möchten, was enorm aufwendig ist, und ihr Vermögen stattdessen unter anderem in Stiftungen in Liechtenstein einbringen“, so Hayden weiter. Österreichische Stiftungen, so der Tenor, sind seit Längerem nicht mehr so attraktiv wie früher.
Wir wollen wissen, ob es bei all den Verschärfungen auch Positives gibt: „Es gibt Pläne, Start-ups zu unterstützen sowie die Mitarbeiterbeteiligung steuerlich weiter zu attraktivieren“, so Thorbauer. Ob diese Massnahmen aber der „grosse Wurf“ seien, sei dahingestellt. So ist auch angedacht, selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in der Bilanz darzustellen; das Vorbild ist hier Deutschland. Hayden: „Viele Start-ups entwickeln zum Beispiel Software oder ähnliche immaterielle Wirtschaftsgüter, dürfen diese aber bislang nicht aktivieren und haben so in der Bilanz oft nur Verluste stehen – und nicht die werthaltigen Wirtschaftsgüter, an denen sie tatsächlich arbeiten.“ Für UGB-Zwecke könnte dies verändert werden und so auch für die Bonitätsprüfung bei Banken interessant sein. „Viele interpretieren das aber als blosse ‚Bilanzaufhübschung‘, vor allem, weil diese Massnahme – zumindest in Deutschland – steuerlich nicht anerkannt wird. Hierzulande gilt es das noch abzuwarten.“ Zusammengefasst gibt es den Experten von Schönherr zufolge 2025 viele Neuerungen, die es gut zu managen gilt.
TIPPS DER EXPERTEN VON SCHÖNHERR RECHTSANWÄLTE
Marco Thorbauer
Partner | Attorney at Law
m.thorbauer@schoenherr.eu
Tobias Hayden
Attorney at Law | Tax Advisor
t.hayden@schoenherr.eu
Foto: Katharina Gossow