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Ab 2026 müssen Krypto-Plattformen Transaktionen an die Steuerbehörden melden. Gewinne lassen sich künftig kaum noch verbergen.
Die EU hat mit der Richtlinie DAC8 neue Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen eingeführt. Betroffen sind Börsen, Broker, Verwahrer und ähnliche Plattformen, die Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge oder Transfers von Kryptowerten abwickeln. Die Meldepflicht gilt nicht nur für Anbieter mit Sitz in der EU, sondern auch für ausländische Plattformen, die EU-Kunden bedienen.
Ab 1. Jänner 2026 müssen die Anbieter sämtliche relevanten Transaktionen erfassen und aufbereiten. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften bis Ende 2026 in nationales Recht umsetzen. Die ersten Datenübermittlungen an die Steuerbehörden sind für 2027 geplant. Die EU verfolgt mit diesen Massnahmen das Ziel, unversteuerte Krypto-Gewinne zu identifizieren und Steuerhinterziehung zu reduzieren.
Für private Anleger hat das konkrete Auswirkungen: Transaktionen, die bisher nicht deklariert wurden, werden für die Finanzämter künftig nachvollziehbar. Das betrifft insbesondere Gewinne aus kurzfristigem Handel, Tausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen und Transfers zwischen Wallets, die über zentrale Plattformen abgewickelt werden. Steuerexperten raten daher, offene steuerliche Fragen frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls eine Selbstanzeige zu erwägen, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Die neuen Regeln basieren auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD, das europaweit standardisierte Meldeformate und Anforderungen an die Datenerfassung definiert. Damit entsteht erstmals ein einheitliches, grenzübergreifendes Reporting für Kryptowährungen innerhalb der EU.
Die Umsetzung von DAC8 wird als wichtiger Schritt zur Steuertransparenz im Krypto-Bereich gewertet. Anleger sollten sich auf die Meldepflichten vorbereiten, ihre bisherigen Transaktionen dokumentieren und rechtzeitig steuerliche Anpassungen vornehmen.
Foto: Kanchanara