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Alexandra Schwarz’ Kanzlei liegt im ersten Wiener Gemeindebezirk. 2019 gründete Alexandra Schwarz ihre erste eigene Kanzlei in der Wiener Innenstadt – mit einer „Exklave“ in der Steiermark. Heute gehört die Anwaltskanzlei Schwarz zu den Top-Kanzleien des Landes im Bereich Familien- und Mietrecht. Alexandra Schwarz verrät, was eine gute Anwältin ausmacht.
Unser Gespräch hätte auch an Alexandra Schwarz’ zweitem Standort in Kapfenberg, in der Nähe ihres Heimatorts Bruck an der Mur, stattfinden können – ergeben hat sich das Treffen aber in ihrem Wiener Büro in der Annagasse im ersten Bezirk. Das Büro im herrschaftlichen Altbau ist gross, das Besprechungszimmer modern eingerichtet. Der Weg bis hierher war, so Schwarz, nicht immer einfach – in ihrer Karriere gab es aber auch einige Highlights.
Können Sie uns von Ihren Anfängen als Unternehmerin und vom Start Ihrer Kanzlei im Jahr 2019 erzählen? Wie verlief die Gründung?
Alexandra Schwarz (AS): Grundsätzlich gut! Nachdem die Entscheidung getroffen und sozusagen der Sprung ins kalte Wasser geschafft war, stellte sich der Erfolg bald ein; auch, weil ich auf vielen Jahren Erfahrung als Rechtsanwältin aufbauen konnte. Ich hatte Glück, dass ich noch vor der Coronapandemie gegründet habe und in der Mandantenakquise zu Beginn nicht eingeschränkt war. Im Zusammenhang mit der Kanzleigründung hatte ich die Idee, einen zusätzlichen Standort in der Steiermark zu eröffnen, um auch auf meine dortigen Ressourcen zurückgreifen zu können.
Worauf haben Sie sich als Anwältin spezialisiert?
(AS): Ich habe mich auf das Prozessrecht spezialisiert, also auf die strategische Begleitung und Vertretung meiner Klienten und Klientinnen in Gerichtsverfahren, vor allem im privatrechtlichen Bereich. Ein grosser Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Immobilienrecht, insbesondere in meinem Spezialgebiet, dem Mietrecht. Aber auch im Familienrecht habe ich in den letzten Jahren Klienten vertreten, etwa in Scheidungsverfahren. Obwohl ich meine Leidenschaft im streitigen Verfahren sehe, werde ich immer öfter für die Errichtung und Durchführung von Kaufverträgen konsultiert; ein Fachgebiet, das mir zunehmend Freude bereitet.
Wie ist es, eine eigene Kanzlei zu führen, wo Sie doch vorher immer in anderen Kanzleien gearbeitet haben?
(AS): Fachlich gibt es keinen Unterschied zu meiner Arbeit in Wirtschaftskanzleien, wenngleich ich meine Tätigkeit jetzt als abwechslungsreicher empfinde. In Wirtschaftskanzleien arbeitet man oft in grossen Teams zusammen, das heisst aber nicht zwingend, dass man als selbstständige Rechtsanwältin Einzelkämpferin sein muss. Ich kann auch jetzt mein eigenes Team aus Experten und Expertinnen zusammenstellen, mit denen ich mich fachlich austausche. Darüber hinaus sehe ich mich auch als Unternehmerin: Einerseits ist es ein Vorteil, die eigene Chefin zu sein, andererseits trage ich dadurch auch die volle wirtschaftliche Verantwortung für die Kanzlei.
Können Sie mit uns einen Fall teilen, der für Sie wegweisend war; einen, an den Sie sich besonders gerne erinnern?
(AS): Für mich sind alle Fälle spannend und wegweisend, weil die Akteure immer wieder andere sind und daher grundsätzlich jeder einzelne Fall auf seine Art einzigartig ist. Spannend fand ich die Rechtsberatung im Mietrecht im Zuge der Coronapandemie, weil es solche Umstände bis dahin nicht gegeben hatte. Daher war es schon besonders interessant, wie die Gerichte, allen voran der OGH, der Oberste Gerichtshof, in einzelnen Fällen entschieden haben.
In einem konkreten Fall, in dem es um einen zu zahlenden Mietzins ging, entschied das Erstgericht, bevor es die erste einschlägige Entscheidung des OGH dazu gab, dass die Coronapandemie als ausserordentlicher Zufall anzusehen ist und daher der Mieter im Lockdown keinen Mietzins zahlen muss. Das Urteil wurde schnell rechtskräftig, weil die Gegenseite auf eine Berufung verzichtete. Dieser Fall war insofern wegweisend, weil ich als eine der ersten Rechtsanwältinnen zu dieser offenen Rechtsfrage ein positives rechtskräftiges Urteil erwirken konnte.
Was hebt Ihre Kanzlei und Ihre Arbeit als Rechtsanwältin von anderen in der Branche ab?
(AS): Ich betreue alle Klienten und Klientinnen persönlich, und zwar vom Erstgespräch über die Prozessvorbereitung bis hin zum abgeschlossenen und im besten Fall gewonnenen Gerichtsverfahren. Viele Klienten befinden sich in einer ausserordentlichen und emotionalen Situation, weil sie teilweise unfreiwillig in ein Gerichtsverfahren hineingezogen werden. Ich greife auf jahrelange Prozesserfahrung zurück und kann die Aussichten realistisch einschätzen. Es gibt Verfahren, die durch einen vernünftigen Vergleich kosten- und nervenschonender beendet werden können.
Was macht eine gute Anwältin aus?
(AS): Neben der fachlichen Kompetenz als Grundvoraussetzung ist ein hohes Mass an sozialer Kompetenz und auch Empathie erforderlich, um die Interessen jedes Mandanten bestmöglich vertreten zu können. Darüber hinaus muss eine gute Rechtsanwältin präzise, gut vorbereitet und durchsetzungsfähig sein. Und sie sollte selbstverständlich auch zuhören können.
Für mich sind alle Fälle spannend und wegweisend, weil die Akteure immer wieder andere sind und daher grundsätzlich jeder einzelne Fall auf seine Art einzigartig ist.
Alexandra Schwarz
Was würden Sie jungen Frauen raten, die ebenfalls Jus studieren und in Ihre Fussstapfen treten wollen?
(AS): Ich rate jungen Kolleginnen, sich bereits während des Studiums ein diverses Netzwerk aufzubauen und, wenn möglich, Auslandserfahrung zu sammeln, so wie ich durch mein Erasmus-Semster in Italien.
Wo wird Sie die Zukunft hinführen? Was erhoffen und erwarten Sie?
(AS): Ich hoffe auf weitere spannende und wegweisende Fälle und Gerichtsverfahren. Wenn sich Klienten so gut betreut fühlen, dass sie nach einem beendeten Verfahren wieder mit einem Fall auf mich zukommen, empfinde ich das als beruflichen und persönlichen Erfolg. Der Kreis an langjährigen Mandanten wächst, das sehe ich auch als Auszeichnung meiner Tätigkeit. In Zukunft möchte ich ausserdem meine Standorte in Wien und in der Steiermark noch weiter ausbauen.
Alexandra Schwarz kommt aus der Steiermark, wo sie in Graz Jus studierte und dort ihre Gerichtspraxis ausübte. Im Zuge ihres Studiums war sie unter anderem via Erasmus in Siena, Italien. Nach der Gerichtspraxis übersiedelte sie nach Wien und konnte in renommierten Wirtschaftskanzleien wertvolle Erfahrung sammeln – seit 2010 ist Schwarz eingetragene Rechtsanwältin.
Text: Lela Thun
Fotos: Gianmaria Gava