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Während Österreich bei Online Casinos mit ausländischen Lizenzen lange Zeit weggesehen hat, führt die Schweiz seit 2019 eine Sperrliste. Diese ist kontinuierlich erweitert worden. Inzwischen umfasst die PDF-Datei tausende Internetadressen. Doch welche Wirkung können DNS-Sperren entfalten? Ist die Sperrliste letzten Endes mehr Schein als Sein?
Seit 2019: Fast 2.600 gesperrte Internetseiten
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) im Jahre 2019 hat die Schweiz fast 2.600 illegale Casinos gesperrt. Doch die imposante Sperrliste erinnert bei genauem Hinsehen an die mythologische Hydra: Wird eine Internetseite zugeschlossen, spriesst die nächste unversehens aus dem Boden. Mirror-Sites fügen dem Domainnamen eine Zahl hinzu – prompt ist die Website wieder erreichbar, als wäre nichts geschehen.
Dessen ungeachtet setzt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ihre Bemühungen fort. Denn: Sie hat keine Wahl. Gemäss Artikel 86 Absatz 1 BGS ist der Zugang zu sperren, wenn ein Online Casino Schweiz keine Konzession hat. Dies betrifft alle Casinos im Ausland, egal ob eine andere Lizenz vorhanden ist oder nicht. Konzessionen für Online-Glücksspiel werden in der Schweiz nur erteilt, wenn der Betreiber eine terrestrische Spielbank betreibt.
Wird ein gesperrtes Casino angesteuert, soll eine Warnseite erscheinen, die auf das nicht erlaubte Spielangebot hinweist und konzessionierte Spielbanken und Wettanbieter empfiehlt. In der Praxis ist die Warnseite selten zu sehen. Betreiber ergreifen verschiedene Massnahmen, um den ausgesprochenen Sperren auszuweichen. So ist der Eintrag auf der Sperrliste oft wertlos. Auf der Website informiert die ESBK regelmässig über neu gesperrte Casinos.
Besonderheit: Spielen in ausländischen Casinos erlaubt
Während die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Deutschland offen darüber nachdenkt, sogar das Spielen in illegalen Casinos unter Strafe zu stellen, nimmt die Schweiz die gegensätzliche Position ein. Demnach ist das Anmelden und Spielen in Online Casinos ohne Konzession in keiner Weise strafbar. Dies stellt die ESBK auf ihrer Website an mehreren Stellen klar. Nach Artikel 130 BGS drohen nur den Betreibern Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen.
Allerdings hat diese Freiheit ihren Preis: Bei Verlusten – weil ein Online Casino etwa die Auszahlung von Gewinnen verweigert – steht man allein auf weiter Flur. Spielern bleibt allenfalls der Klageweg, wenn sich ein Casino uneinsichtig zeigt. Ob eine Klage erfolgreich wäre, darf angezweifelt werden. Erfahrungen zeigen, dass Casinos in Curaçao zum Beispiel ignorieren, was Gerichte im Ausland urteilen.
Dennoch ist das Handeln der Schweiz eine willkommene Abwechslung. Wenn jemand in einem illegitimen Online Casino Geld verliert, kommt dies bereits einer Bestrafung gleich. Und bei der Vielzahl nicht konzessionierter Spieleseiten ist es glaubwürdig, dass sich Spieler häufig versehentlich anmelden.
Noch nicht gesperrt: Wann die ESBK tätig wird
Damit eine Website in der Sperrliste vermerkt wird, muss diese verschiedene Merkmale erfüllen. Erstens muss sie Casino-Spiele offerieren. Zweitens muss die Internetseite mit einer Schweizer IP-Adresse erreichbar sein. Drittens muss die Kontoerstellung gelingen – einige Casinos sind zwar abrufbar, blockieren aber die Registrierung. Viertens muss die Website Einsätze akzeptieren und Gewinne ermöglichen – ein Social Casino ohne echte Gewinne wäre also aus dem Schneider.
Wurde ein Sperreintrag vorgenommen, werden alle Internetanbieter in Kenntnis gesetzt. Diese haben fünf Tage Zeit, die Sperren durchzusetzen. Da die ESBK die Sperrliste nur viermal im Jahr aktualisiert, vergehen mitunter Monate, bevor eine Sperre zum Tragen kommt.
Internetsperren: In der Regel wirkungslos
Wie die Spielbankenkommission selbst einräumt, sind eigentlich gesperrte Casinos oft trotzdem erreichbar. Häufig ist dies mit alternativen Links zu erklären. Wird der Domainname verlängert, beispielsweise mit Zahlen oder Buchstaben, hat der Betreiber die Sperre umgangen. Wahlweise lassen sich Sperren mit beliebigen VPN-Diensten umschiffen. Wer über das technische Wissen verfügt, kann den DNS-Server wechseln, um eine gesperrte Website zurückzubringen. Je nach Browser geschieht dies automatisch.
Dennoch haben Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht DNS-Sperren für ein geeignetes Instrument befunden. Als Aufsichtsbehörde stehe es der ESBK nicht zu, Massnahmen vorzuschlagen, so die Spielbankenkommission in ihren FAQ auf die Frage, warum man die Methode nicht anpasse. Offensichtlich ist den Verantwortlichen bewusst, welch Sisyphusarbeit sie leisten, ohne dass ein Ende jemals in Sicht ist.
Anscheinend kein Modell für die Schweiz: Payment-Blocking
Während Internetsperren leicht ausser Kraft zu setzen sind, gilt dies nicht für Payment-Blocking. Dabei werden Zahlungsdienstleister von der Aufsichtsbehörde angeschrieben und aufgefordert, Transaktionen in illegalen Casinos zu unterbinden. In Deutschland hat die GGL mit dieser Herangehensweise beachtliche Erfolge erzielt. Binnen kürzester Zeit ist es gelungen, beliebte Zahlungsmethoden wie Sofortüberweisung, Skrill oder Paysafecard zu verbannen. Wer diese Zahlungsarten verwenden will, muss mit den legalen Spielangeboten vorliebnehmen.
Bis dato ist nicht zu erkennen, dass die Schweiz Payment-Blocking etablieren will. In Österreich wird Payment-Blocking im Regierungsprogramm als Massnahme gegen illegale Online-Anbieter vorgeschlagen. Manchmal stösst aber auch diese Methode auf erheblichen Widerstand. Kryptowährungen lassen sich in Casinos im Ausland nach wie vor anstandslos weiternutzen. Da Kryptowährungen auf Börsen und auf anderem Wege gehandelt werden, ist es schwierig, einzelne Akteure zu kontaktieren.
Fazit: Schweizer Sperrliste ein zahnloser Tiger
Die Schweiz zeigt beispielhaft, dass Internetsperren keine Lösung darstellen. In Österreich hat die derzeitige Bundesregierung IP-Sperren ins Spiel gebracht. Sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern ist zu sehen, dass ein Stoppschild im Internet kaum nachweisbare Effekte hat. Deutlich zielgerichteter ist Payment-Blocking, mit dem ausländische Casinos um Zahlungsmethoden gebracht werden. Dies mindert die Attraktivität der Spielangebote und hat das Potenzial, die Kanalisierungsrate drastisch zu erhöhen.