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Die Kanzlei Dr. Heinze und Partner konzentriert sich auf konfliktträchtige Verfahren im Bildungs- und Prüfungsrecht in der Schweiz und in Deutschland. Kanzleigründer Dr. Arne-Patrik Heinze ist in der Schweiz als Schweizer Rechtsanwalt im Schweizer Anwaltsregister und in Deutschland als deutscher Anwalt eingetragen.
Spezialisierte Anwälte der Kanzlei beraten und vertreten in der Schweiz und in Deutschland Betroffene im Falle des Vorwurfs eines Täuschungsversuchs (zum Beispiel wegen der Verwendung einer KI), bei nicht bestandenen Prüfungen, Plagiatsvorwürfen oder unfairen Bewertungen. Durch juristische Expertise und individuell massgeschneiderte Strategien wahren sie die Rechte ihrer Mandanten auch in komplexen Fällen - zum Beispiel Einsprache, Rekurs, Beschwerden bei Behörden oder Gerichten in der Schweiz beziehungsweise Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren in Deutschland. Dr. Heinze & Partner sind Beobachter der prüfungsrechtlichen Entwicklung und gestalten diese aufgrund ihrer wissenschaftlichen Expertise seit vielen Jahren aktiv durch Herbeiführung grundlegender Rechtsprechung. Grundsätzlich sind alle Prüfungen prüfungsrechtlich anfechtbar - Bachelor und Master aller Studiengänge, Eidgenössische Prüfungen und sonstige Prüfungen.
Konflikte im Prüfungsrecht: wenn eine Prüfung vor Gericht endet
Prüfungen entscheiden über den Studienerfolg und die berufliche Zukunft. Umso heftiger sind die Konflikte, wenn etwas schiefgeht. Die Kanzlei Dr. Heinze & Partner mit Büro in Wollerau bei Zürich hat sich auf Prüfungsrecht spezialisiert und vertritt Mandanten in genau solchen Fällen. Typische Fallkonstellationen im Prüfungsrecht sind etwa:
- Nicht bestandene Prüfungen: Wenn Prüfungskandidaten durch eine wichtige Prüfung fallen, prüfen die Anwälte, ob ein Bewertungsfehler vorliegt
- Studienplatzklagen: In hart umkämpften Konstellationen, etwa Medizin beziehungsweise bei Anerkennung ausländischer Leistungen, erstreiten die Anwälte gerichtlich den Hochschulzugang in der Schweiz
- Plagiats- und Täuschungsvorwürfe: Bei unrechtmässigen Vorwürfen verteidigt die Kanzlei die Rechte der Betroffenen - auch beim Vorwurf der unzulässigen Verwendung einer künstlichen Intelligenz (zum Beispiel generative KI)
- Unfaire Bewertung und Verfahrensfehler: Häufig liegen Bewertungsmängel oder formale Fehler vor, die eine Prüfungsanfechtung begründen
Dr. Heinze & Partner begleiten diese Verfahren in jedem Stadium - von der Einsprache beziehungsweise Beschwerde oder einem Rekurs bis zur Klage vor Verwaltungsgerichten und dem Bundesgericht. Auch bei hochsensiblen Verfahren wie der Aufnahme in medizinische Fakultäten kennen sie die Besonderheiten der deutschen und schweizerischen Rechtslage.
Spezialisierte Anwälte mit wissenschaftlichem Renommee
Dr. Heinze & Partner ist eine hochspezialisierte Kanzlei, die sich in der Schweiz nahezu ausschliesslich mit Bildungs- und Prüfungsrecht befasst. Diese Fokussierung zahlt sich aus: Das Team agiert sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unter höchsten Qualitätsmassstäben. Die juristische Argumentation stützt sich auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Wissenschaft. Oft werden kreative, progressive Wege beschritten, um für jedes Mandat eine bestmögliche Lösung zu finden. Im Einzelfall wird individuell argumentiert, anstatt auf ein Schema F zurückzugreifen.
Eine besondere Stärke liegt im wissenschaftlichen Hintergrund der Anwälte. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrtätigkeiten untermauern ihre Expertise. Kanzleigründer und ehemaliger Professor an der Polizeiakademie Dr. Arne-Patrik Heinze etwa verfügt ausser über jahrelange juristische Praxis auch über Erfahrung als Autor und Dozent an Hochschulen und Gerichten. Er bildet angehende Juristen aus und publiziert regelmässig in Fachzeitschriften über aktuelle rechtliche Entwicklungen. Wissenschaftlich fundierte Beiträge in Fachpublikationen, die auch vor Gericht zitiert werden, können sich im Streitfall als Vorteil erweisen.
Zu den juristischen Erfolgen der Kanzlei gehören zahlreiche positive Urteile in Prüfungsstreitigkeiten. Beispielsweise erreichte das Team die Korrektur einer fehlerhaften Bewertung und die Zulassung einer Studentin zur mündlichen Prüfung. In einem anderen Fall führte ein unbegründeter Täuschungsvorwurf nicht zur Exmatrikulation und die Vorwürfe der Verwendung einer KI wurden beispielsweise entkräftet. Auch beim Bundesgericht in der Schweiz wurde bereits erfolgreich agiert. Komplexe Verfassungsverfahren oder gar Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheut das Team nicht. Solche Präzedenzfälle kommen später auch anderen zugute.
Präsent zwischen Hamburg und Zürich & Dr. Arne-Patrik Heinze und sein Team
Die Kanzlei ist flächendeckend engagiert. Ausser bei Zürich unterhält sie Standorte in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln und München. So lassen sich Mandate länderübergreifend bearbeiten und regionale Besonderheiten berücksichtigen. In der Schweiz führt die Kanzlei Rekurse und Beschwerden sowie Gerichtsverfahren in allen Kantonen und auf Bundesebene, in Deutschland konzentrieren sich die Verfahren ebenso bundesweit. Trotz geografischer Verteilung arbeiten die Anwälte eng verzahnt, damit jeder Fall vom Erfahrungsschatz des gesamten Teams profitiert.
Neben den Partnern gehören angestellte Rechtsanwälte und akademische Mitarbeiter zum Team. Die Kanzlei wählt ihr Personal sorgfältig aus und legt Wert auf zusätzliche Erfahrung in Wissenschaft oder Verwaltung. Diese interdisziplinäre Zusammensetzung erlaubt die ganzheitliche Betrachtung von Fällen und gewährleistet Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit.
An der Spitze der Sozietät steht Dr. Arne-Patrik Heinze, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Kanzlei gemeinsam mit Rechtsanwalt Henning Heinze gegründet hat. Dr. Heinze ist nicht nur versierter Prozessanwalt, sondern auch juristischer Publizist und akademischer Lehrer. Er hat diverse Fachbücher veröffentlicht. Dazu kommen regelmässig Beiträge zum Bildungs- und Prüfungsrecht in Fachpublikationen, in denen er die Entwicklung des Hochschulzugangs kommentiert oder Probleme beim Prüfungsrecht ausleuchtet. Damit prägt er den Diskurs über faire Prüfungsbedingungen und den Hochschulzugang. Auch Rechtsanwalt Henning Heinze ist Buchautor im rechtswissenschaftlichen Bereich.
Dr. Heinze & Partner ist eine Kanzlei, die Gerechtigkeit im Bildungswesen durchsetzen will. Statt auf Aktivismus setzt das Team auf fundiertes Fachwissen und strategisches Geschick. Das Resultat sind rechtlich belastbare Argumentationen, die Mandanten bestmögliche Erfolgschancen sichern. Bei der Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten schrecken die Rechtsanwälte Dr. Heinze und Partner als Beobachter und progressive Innovatoren des Prüfungsrechts nicht davor zurück, sich beim Gegner unbeliebt zu machen oder bei Gerichten mit allen Mitteln die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten.
Konkrete Fragen zur Prüfungsanfechtung erteilt die Kanzlei Dr. Heinze und Partner gerne im Beratungsgespräch.
Impressum
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Herr Arne-Patrik Heinze
Sihleggstrasse 23
CH – 8832 Wollerau bei Zürich
Deutschland
T: 0041582552510