Meta und Google wegen Social-Media-Sucht haftbar gemacht

Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat die Techkonzerne Meta Platforms und Google in einem aufsehenerregenden Prozess für Schäden an der psychischen Gesundheit einer Nutzerin verantwortlich gemacht. Die Jury entschied, dass Design-Elemente der Plattformen zur Abhängigkeit beigetragen hätten.

Die Entscheidung fiel nur einen Tag nach einem weiteren Urteil gegen Meta im Bundesstaat New Mexico. Dort wurde der Facebook-Konzern zu einer Zahlung von 375 Mio. US-$ verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen Kinder nicht ausreichend vor Ausbeutung geschützt und Nutzer über Sicherheitsfunktionen getäuscht habe. 

Gericht spricht Klägerin Schadenersatz zu

Im Verfahren in Kalifornien sprach die Jury der Klägerin 3 Mio. US-$ Schadenersatz zu. Die junge Frau, in Gerichtsunterlagen lediglich als K.G.M. identifiziert, gab an, durch Funktionen der Apps süchtig geworden zu sein.

Die Verantwortung wurde zwischen den Unternehmen aufgeteilt. Meta, Eigentümer der Plattformen Facebook und Instagram, muss 70 % der Summe tragen. Die Videoplattform YouTube, die zu Google gehört, ist für die restlichen 30 % verantwortlich.

Neben Meta und Google waren ursprünglich auch TikTok sowie Snap Inc. (Betreiber von Snapchat) in der Klage genannt. Beide Unternehmen einigten sich jedoch aussergerichtlich mit der Klägerin. Über die Höhe der Zahlungen wurde nichts bekannt.

Zuckerberg verteidigt Strategie

Im Prozess sagten sowohl Meta-Chef Mark Zuckerberg als auch Instagram-Chef Adam Mosseri aus. Zuckerberg erklärte vor Gericht, das Unternehmen entwickle seine Produkte mit dem Ziel, „etwas Positives zu schaffen, das einen echten Wert im Leben der Menschen hat“.

Meta kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Unternehmenssprecher Francis Brennan erklärte gegenüber Forbes, man sei mit der Entscheidung nicht einverstanden und prüfe rechtliche Schritte. Auch Google kündigte eine Berufung an. Sprecher José Castañeda sagte, der Fall missverstehe die Funktionsweise von YouTube, das „eine verantwortungsvoll entwickelte Streamingplattform und kein soziales Netzwerk“ sei.

An den Börsen reagierten die Aktien nur geringfügig. Die Papiere von Meta legten leicht zu, während die Aktie der Google-Mutter Alphabet minimal nachgab.

Tausende Klagen gegen Social-Media-Konzerne

Der Fall in Kalifornien ist Teil einer wachsenden Welle von Klagen gegen grosse Plattformen. Nach Recherchen des Wall Street Journal sind Meta, TikTok, YouTube und Snap in den USA mit tausenden Verfahren konfrontiert. Kritiker werfen den Unternehmen vor, ihre Produkte bewusst so zu gestalten, dass Nutzer möglichst lange online bleiben.

Auch im Verfahren in New Mexico sah ein Gericht Verstösse gegen Verbraucherschutzregeln. Laut Reuters soll Meta dort gegen ein Gesetz zu unlauteren Geschäftspraktiken mindestens 75.000-mal verstossen haben.

Social Media prägt Alltag von Jugendlichen

Wie stark soziale Netzwerke den Alltag junger Menschen prägen, zeigen aktuelle Studien. Laut einer Untersuchung des Pew Research Center aus dem Jahr 2025 gaben 36 % der Teenager an, nahezu ständig soziale Medien oder Video-Apps zu nutzen.

Besonders verbreitet sind YouTube und TikTok. 92 % der Jugendlichen erklärten, YouTube zumindest gelegentlich zu verwenden, während 68 % TikTok nutzen.

Die Klägerin im aktuellen Prozess schilderte vor Gericht, sie habe YouTube bereits im Alter von sechs Jahren genutzt und sei mit neun Jahren zu Instagram gekommen. „Jeden Tag war ich online, den ganzen Tag“, sagte sie laut Gerichtsprotokollen. Später habe sie festgestellt, dass sie die Apps kaum noch abschalten könne. 

Urteil könnte Signalwirkung haben

Die Entscheidung der kalifornischen Jury wird von Beobachtern als potenziell richtungsweisend bewertet. Sie stärkt die Argumentation von Kritikern, dass Plattformdesign und Empfehlungsalgorithmen zu übermässiger Nutzung beitragen können.

Meta-Präsidentin Dina Powell McCormick erklärte kurz nach dem Urteil auf einer Konferenz, das Unternehmen investiere erheblich in Sicherheitsmassnahmen. Ein grosser Teil der Arbeit der Unternehmensführung beschäftige sich täglich mit Fragen der Nutzer­sicherheit und dem Schutz von Jugendlichen.

Ob das Urteil Bestand haben wird, ist offen. Sowohl Meta als auch Google haben angekündigt, den Fall vor höheren Instanzen prüfen zu lassen.

Text: Zachary Folk
Foto: Wikimedia Commons

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